Psychotherapie
lic. phil. Marianne Oertli

eidg. anerkannte Psychotherapeutin FSP

Rahmenbedingungen

Krankenkasse

Seit Juli 2022 werden die Kosten der Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen (10% Selbstbehalt für die Klienten). Es benötigt dafür eine Anordnung durch eine Kinder- oder Hausarztpraxis notwendig. Diese können 2x15 Sitzungen anordnen.

IV-Verfügung

Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, so werden die Kosten von der IV getragen.
Ich besitze die kantonale Praxisbewilligung und bin als Psychotherapeutin bei Santésuisse (Schweizer Krankenversicherer) und der IV (Bundesamt für Sozialversicherungen) anerkannt.

Schulgemeinde

Ist eine Psychotherapie aus Sicht der Schule indiziert, übernimmt die Schulgemeinde die Kosten der Behandlung.

Nicht Erscheinen

Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls wird dieser in der Regel verrechnet.